MEDIZINTECHNIK

Für die sichere medizinische Versorgung Ihrer Patienten ist die hervorragende klinische Ausstattung, fehlerfrei arbeitender medizintechnischer Systeme, als auch die Fachkompetenz Ihrer Mitarbeiter unerlässlich. Daher bieten wir, von B&K Medical, Ihnen die umfangreiche Prüfung (STK/MTK) Ihrer medizintechnischen Geräte an.

 

Betriebliche Erste-Hilfe-Kurse
1. Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und Messtechnische Kontrolle (MTK) gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV

Für spezielle medizintechnische Geräte ist gemäß MPBetreibV eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) oder eine Messtechnische Kontrolle (MTK) vorgeschrieben (§11, §14 MPBetreibV i.V.m. Anlage 1 u. 2). Inhalt dieser Kontrolle ist die Prüfung der einwandfreien Funktionsweise des Gerätes, inklusive der Messfunktionen und gegebenenfalls auch einer korrekten Energieabgabe an den Patienten.

Der Aufwand der STK/MTK hängt dabei maßgeblich vom jeweiligen Gerätetyp und den Vorgaben des Herstellers ab, und ist wesentlich umfangreicher als nur die reine Prüfung der elektrischen Sicherheit. Unsere STK/MTK richten sich dabei streng nach den Herstellerangaben und den aktuell geltenden Normen.

2. Wiederholungsprüfung medizinisch-elektrischer Geräte nach DIN EN 62353

Gemäß MPBetreibV § 7 und DGUV Vorschrift 3 sind medizintechnische Geräte, die direkt Energie an den Patienten übertragen oder von ihm abnehmen (z.B. Messsignale), regelmäßig nach Euronorm DIN EN 62353 zu prüfen.

3. Softwaregestützte Gerätedokumentation und Prüfungskoordinierung (Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis)

Gemäß MPBetreibV sind alle aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte einer Betriebsstätte in einem Bestandsverzeichnis aufzulisten. Für einige spezielle medizintechnische Geräte ist zusätzlich das Führen eines Medizinproduktebuches erforderlich.
Wir unterstützen Sie softwaregestützt bei der Einhaltung dieser Vorgaben und Prüffristen, sowie bei Ihrer rechtskonformen Dokumentationspflicht.

4. Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte nach VDE 0701-0702
5. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie gerne

Prüfung (STK/MTK) Ihrer medizintechnischen Geräte

In der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist vorgeschrieben, dass jeder Betreiber eines medizintechnischen Gerätes verpflichtet ist, dieses regelmäßig zu kontrollieren.

Dies trifft ebenfalls auf alle Ihre sonstigen elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel zu. Diese müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft auch regelmäßig geprüft werden.

Die Sicherheit Ihrer Patienten und Ihrer Anwender beim Umgang mit medizintechnischen Geräten ist unser oberstes Ziel. Dafür liefern wir Ihnen zuverlässige Aussagen zum Zustand Ihrer medizintechnischen Geräte, damit Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber erfüllen. Unsere Medizintechniker sind gesetzeskonform neutral und frei von Interessenkonflikten.

 

Auch AED-Geräte sind übrigens STK-pflichtig.

Eine Ausnahme besteht lediglich für Geräte, die sich im öffentlichen Raum befinden und selbsttestend sind. AED-Geräte in Gesundheitseinrichtungen sind somit nicht von der STK-Pflicht befreit.

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